Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Regeln für die Zusammenarbeit mit AVOOR., für Unternehmen wie für Privatpersonen. Was im Einzelnen gilt, steht im jeweiligen Angebot.

Stand: 8. November 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Benjamin Jans, Am Hausberg 42, 18546 Sassnitz, tätig unter dem Namen AVOOR. (im Folgenden „Auftragnehmer“), und seinen Kunden über Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Corporate Design, Branding, Printmedien und digitale Lösungen sowie über die Betreuung und Pflege von Websites.
  2. Kunden können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Kunden, die Unternehmer sind, werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sind für beide Seiten unverbindlich.
  2. Auf Grundlage einer Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot in Textform. Es beschreibt Leistungsumfang, Vergütung und Zeitplan und gilt für die darin genannte Frist.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail.
  4. Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden in Textform vereinbart. Wirkt sich eine Änderung auf Vergütung oder Zeitplan aus, weist der Auftragnehmer vor der Umsetzung darauf hin.
  5. Verbraucher haben bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.

§ 3 Leistungen

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Bei Gestaltungsleistungen schuldet der Auftragnehmer eine Gestaltung, die dem gemeinsam abgestimmten Briefing entspricht. Wie viele Entwürfe und Korrekturdurchgänge enthalten sind, legt das Angebot fest.
  2. Innerhalb des Briefings hat der Auftragnehmer gestalterischen Spielraum. Wünsche, die über das Briefing hinausgehen, berücksichtigt er im Rahmen der vereinbarten Korrekturdurchgänge. Weitere Änderungsrunden werden gesondert vereinbart.
  3. Websites werden für die bei Fertigstellung aktuellen Versionen gängiger Browser und Endgeräte entwickelt; Einzelheiten legt das Angebot fest. Anpassungen an spätere Änderungen von Browsern, Betriebssystemen oder Diensten Dritter sind nicht Teil des ursprünglichen Auftrags. Gesetzliche Aktualisierungspflichten gegenüber Verbrauchern (§ 327f BGB) bleiben unberührt.
  4. Der Auftragnehmer prüft Inhalte, Namen und Gestaltungen nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere nicht marken-, wettbewerbs- oder datenschutzrechtlich, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Erkennt er Bedenken, weist er den Kunden darauf hin. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder Geschäftsbedingungen des Kunden stellt der Kunde bereit; der Auftragnehmer bindet sie technisch ein.
  5. Leistungen Dritter, etwa Hosting, Domains, Schrift- und Bildlizenzen oder Druck, sind nur Teil des Auftrags, wenn das Angebot dies vorsieht. Soweit vereinbart, beschafft der Auftragnehmer sie im Namen und auf Rechnung des Kunden.
  6. Der Auftragnehmer darf für einzelne Leistungen, etwa Fotografie oder Druck, qualifizierte Dritte einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit, etwa Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Freigaben.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er die Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten besitzt und diese für den vereinbarten Zweck genutzt werden dürfen. Machen Dritte wegen solcher Inhalte berechtigte Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend, stellt der Kunde ihn davon frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
  3. Der Kunde prüft Entwürfe und Zwischenstände in angemessener Zeit und erteilt Freigaben oder Änderungswünsche in Textform.
  4. Der Kunde sichert Daten und Inhalte, die er dem Auftragnehmer überlässt, in eigener Verantwortung.
  5. Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungen des Kunden ausbleiben, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 642 BGB.

§ 5 Termine

Termine und Fristen ergeben sich aus dem Angebot oder werden gesondert in Textform vereinbart. Sie verschieben sich angemessen, solange der Auftragnehmer auf Inhalte, Mitwirkungen oder Freigaben des Kunden wartet oder durch Umstände gehindert ist, die er nicht zu vertreten hat.

§ 6 Abnahme

  1. Soweit das Gesetz eine Abnahme vorsieht, etwa bei einer fertigen Website, einem Logo oder einer Druckvorlage, zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung in Textform an. Der Kunde nimmt die vertragsgemäße Leistung ab. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
  2. Für in sich abgeschlossene Teilleistungen, etwa ein freigegebenes Gestaltungskonzept vor der technischen Umsetzung, kann im Angebot eine Teilabnahme vereinbart werden.
  3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
  4. Für Verträge mit Verbrauchern über die Herstellung digitaler Inhalte, etwa einer Website oder digitaler Gestaltungsdateien, gelten anstelle der Vorschriften über Abnahme und Mängelrechte des Werkvertrags die Vorschriften über digitale Produkte (§ 650 Abs. 2, §§ 327 ff. BGB).

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Angebote an Verbraucher nennen Gesamtpreise einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Bei Projekten, die in Phasen ablaufen, können im Angebot Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen vereinbart werden.
  3. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zu zahlen.
  4. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, etwa zusätzliche Korrekturdurchgänge oder neue Funktionen, erbringt der Auftragnehmer nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform. Sie werden gesondert vergütet.
  5. Kosten für Leistungen Dritter trägt der Kunde, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Beauftragung in Textform vereinbart wurden.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Soweit Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, etwa Entwürfe, Gestaltungen, Texte oder Quellcode, urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sind, gelten die folgenden Regelungen.
  2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den finalen Arbeitsergebnissen die Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck. Ihr Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Enthält das Angebot dazu keine Regelung, erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
  3. An allgemeinen, projektübergreifend verwendeten Bausteinen, etwa wiederverwendbaren Programmteilen, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit er sie für Betrieb und Weiterentwicklung seines Arbeitsergebnisses benötigt. Bestandteile Dritter, etwa Open-Source-Software, Schriften oder Bilder, unterliegen deren Lizenzbedingungen.
  4. Vor vollständiger Zahlung darf der Kunde die Arbeitsergebnisse nur nutzen, soweit dies vereinbart ist, etwa für eine vorgezogene Veröffentlichung. Diese vorläufige Nutzung kann der Auftragnehmer widerrufen, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.
  5. Nach vollständiger Zahlung darf der Kunde die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck bearbeiten oder bearbeiten lassen. Mängel, die auf solchen Bearbeitungen beruhen, fallen nicht unter die Mängelhaftung des Auftragnehmers.
  6. Rechte an Entwürfen und Varianten, die der Kunde nicht ausgewählt hat, verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  7. Bei Websites übergibt der Auftragnehmer nach vollständiger Zahlung die für den Betrieb erforderlichen Dateien einschließlich des Quellcodes, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
  8. Der Auftragnehmer darf veröffentlichte Arbeitsergebnisse als Referenz in eigenen Medien zeigen und den Kunden dabei nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Vertrauliche Inhalte werden nicht gezeigt. Verbraucher werden nur mit ihrer Einwilligung namentlich genannt.

§ 9 Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
  2. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Abnahme oder Ablieferung. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 10, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit eine Garantie übernommen wurde.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  4. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Abweichung auf ausdrücklichen Vorgaben oder gelieferten Inhalten des Kunden beruht und der Auftragnehmer auf erkennbare Bedenken hingewiesen hat.

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Diese Regelungen gelten auch zugunsten von Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Pflichten bedient.

§ 11 Betreuung, Laufzeit und Kündigung

  1. Betreuungs- und Pflegeleistungen, etwa technische Wartung, Aktualisierungen oder die Pflege von Inhalten, sind auf laufende Leistungen gerichtet. Umfang, Vergütung, Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot.
  2. Ist im Angebot keine Kündigungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 621 BGB.
  3. Mit Verbrauchern wird keine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren vereinbart. Verlängert sich ein Vertrag mit einem Verbraucher stillschweigend, gilt er auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
  4. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
  5. Endet ein Betreuungsvertrag, übergibt der Auftragnehmer dem Kunden auf Wunsch die Zugangsdaten, die er für den Kunden verwaltet hat.
  6. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, richten sich die Folgen nach § 648 BGB.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
  2. Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa bei Betrieb oder Wartung einer Website mit Kontaktformular, schließen beide Seiten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  3. Wie der Auftragnehmer selbst personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
  3. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 8. November 2026